B_I umweltbau: Sind Energieeffizienz und der CO2-Footprint in Ihren Augen geeignete Vergabekriterien?
Brunecker: Selbstverständlich. Aber wir sollten das näher betrachten. Die Novellierung der Vergabeverordnung VgV 2024 bietet unseren Bauherren und Planern diverse Möglichkeiten, die Aspekte der Nachhaltigkeit besser im Vergabeprozess zu berücksichtigen. emnach dürfen unsere Planer und Bauherren soziale und umweltbezogene Aspekte als Merkmale der Leistungsbeschreibung erfassen. Dabei können sie auf den Herstellungsprozess, die Leistungserbringung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus des Vertragsgegenstands bezogen sein (§ 31 VgV). Ferner darf der Auftraggeber einen Beleg dafür abfordern, dass der Bieter ein akkreditiertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS erfüllt (§ 49 VgV). Übrigens wird diese Vorgehensweise auch vom Umweltbundesamt im „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ ausdrücklich empfohlen.
Neu ist auch, dass der Auftraggeber, unter der Voraussetzung, dass die Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sie einen effektiven Wettbewerb ermöglichen, neben dem Preis auch umweltbezogene oder soziale Aspekte als Zuschlagskriterien berücksichtigen darf (§ 58 VgV). Darüber hinaus darf der Auftraggeber vorgeben, dass das Zuschlagskriterium „Kosten“ auf der Grundlage des Lebenszyklus der Leistung berechnet wird (§ 59 VgV). Final sollen in der Leistungsbeschreibung die Anforderungen des Auftraggebers auf das höchste Niveau an Energieeffizienz gestellt werden (§ 67 VgV).
Diese und diverse weitere Aspekte, sind durchaus gangbare Wege, die Vergabe von Aufträgen nachhaltiger zu gestalten. Leider sehe ich derartige Aspekte viel zu selten in unseren Bauvorhaben. Die Gesetze sind gemacht. Wir müssen sie nur noch befolgen.
B_I umweltbau: Produktintegration ist ein wirksames Instrument, um durch die Erweiterung des Portfolios die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Marktanteile zu erhöhen. Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Integration nachhaltiger Baustoffe?
Brunecker: Etwas ernüchternd muss ich leider feststellen, dass die reelle Bereitschaft zum Einsatz nachhaltiger Baustoffe noch sehr verhalten ist. Die Courage unserer Auftraggeber, die zuvor beschriebenen Möglichkeiten der Vergabe zu nutzen oder tatsächlich nachhaltige Baustoffe einzusetzen, ist auch in den Printmedien zu unterstützen. Einerseits verstehe ich das zögerliche Verhalten, denn manche Hersteller deklarieren ihre Produkte recht offensiv mit Regenbogenfarben und verwirren damit den Markt. Nur weil Hersteller beispielsweise Inhaltsstoffe der Produkte als frei von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC Substance of Very High Concern) deklarieren, sind sie meiner Auffassung nach noch lange nicht als nachhaltig oder umweltfreundlich einzustufen. Ein richtiger Schritt – aber zur reellen Deklaration eines nachhaltigen Baustoffs gehört mindestens eine EPD (Environmental Product Declaration) nach ISO 14025 bzw. ISO 21930.
B_I umweltbau: Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) abgeschafft und durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden. Befürworter feiern den dadurch geplanten Bürokratieabbau, Kritiker befürchten einen massiven Rückschritt für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt. Wie stehen Sie dazu?
Brunecker: Also ich halte den öffentlichen Druck, der gegen das Gesetz gemacht wird, für populistische Polemik, und die Lobbyisten haben in Berlin ganze Arbeit geleistet. Was ist so verwerflich, wenn sich Unternehmen verpflichten, den Risiken ihrer Lieferketten hinsichtlich der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Aspekte vorzubeugen oder sie wenigstens zu minimieren? Sicher ist das Gesetz handwerklich nicht perfekt ausgestaltet. Daher birgt es bezüglich der Praktikabilität gewisse Unklarheiten. Aber die Erstellung einer Grundsatzerklärung, eines Risikomanagements, die Festlegung der Zuständigkeiten und regelmäßige Risikoanalysen sind nun wirklich kein Hexenwerk und dienen der Sache. Wir sind für die Umsetzung des Gesetzes bereit, auch wenn in den Talkshows dieses Landes nur von Kosten, Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen berichtet wird. Bemerkenswert ist, dass die Großindustrieunternehmen hier schon agiert und ihre Vergabekriterien knallhart auf die Anforderungen des LkSG ausgerichtet haben.
B_I umweltbau: Wie äußert sich soziale Verantwortung bei Ihnen im Unternehmen?
Brunecker: Auch hier ein Thema zu dem man Bücher schreiben könnte. Aber fangen wir doch einfach mal bei der Tariftreue an. Denn zur sozialen Verantwortung zählt in jedem Fall die Einhaltung von Arbeitsrechten, faire Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Diskriminierung jeglicher Art. Hinzu kommt die Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung und zur Ausbildung junger Menschen. Ich halte es für untragbar, dass tatsächlich noch heute Firmen in unserem Markt des Infrastrukturerhalts agieren, ohne sich der Sozialkasse der Bauwirtschaft anzuschließen und somit die rechtlich verbindlichen Tarifverträge der Bauwirtschaft zu missachten.